10. Buch - Gendarmeriegruppe




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10. Buch - Gendarmeriegruppe

Beitragvon Mandrall » So 19. Apr 2009, 00:55

10. Buch - Gendarmeriegruppe Aktualisiert am 16.03.1457

Gründen einer Gendarmeriegruppe

Um eine Gendarmeriegruppe gründen zu können, muss man einen Auftrag vom Obersten Feldrichter bekommen. Dieser stellt in seinem Menü einen Auftrag aus.

Der Soldat, welcher die Gendarmeriegruppe anführen soll, bekommt einen Brief vom Obersten Feldrichter. In diesem ist der Auftrag. Über einen Link muss man dann den Auftrag annehmen. In der Menüleiste links wird unter "Meine Freunde" nun "Meine Gruppe" angezeigt. Darüber lässt sich das Gruppenmenü erreichen.

Bilder werden noch ergänzt

Reisen/Aktionen als Gendarmeriegruppe

Verteidigung
Hauptaufgabe der Gendarmeriegruppe ist die Verteidigung der Rathäuser. Um dies zu tun müssen
-die Soldaten in der Gendarmeriegruppe auf "Meine Gruppe" -> "dem Anführer folgen". Dies ist täglich zu tun, falls keine anderen Anweisungen kommen.
-der Gruppenführer muss auf "Aktionen" und dann "die regierende Macht verteidigen". Dies muss dann noch einmal bestätigt werden.

Reisen
Um mit einer Gruppe zu Reisen, müssen die Soldaten das gleiche tun, wie beim Verteidigen. Nach dem klick auf "dem Anführer folgen" mach man die gleichen Aktionen, wie der Gruppenführer.
Der Gruppenführer muss wie beim normalen Reisen sein Ziel auf der Karte wählen, bzw. die Reiseaktion auswählen. Vor Reiseantritt sollte die ganze Gruppe informiert werden, wie lange und wohin man unterwegs ist, damit man für Knotenpunkte Nahrungsmittel mitnimmt.

Sold

Besoldung:
In der Badischen Armee beträgt der Sold 20/17 Taler
Gendarmerieführer bekommen 20 Taler pro Tag
Gendarmeriesoldaten bekommen 17 Taler pro Tag
Bannermitglieder (Bannerführer, Soldaten) bekommen 17 Taler pro Tag
Reservisten und nicht aktive Soldaten bekommen KEINEN Sold

Beförderungen im Rang werden nicht Belohnt, ebenso Orden und Auszeichnungen. Diese sind selbst Belohnungen für Taten oder für das Soldaten sein.

Der Soldt wird täglich vom Obersten Feldrichter ausgezahlt. Dieser erhält das Geld vom Marschall, welcher es vom Vogt bekommt.

Armeegesetz der Markgrafschaft Baden (AGvB)

§5 Besoldung

1 Soldaten im aktiven Dienst erhalten pro Tag 17 Taler Vergütung für ihren Einsatz.
2 Korpsführer erhalten für ihren Dienst pro Tag 20 Taler Vergütung für ihren Einsatz
3 Bannerführer erhalten für ihren Dienst pro Tag 30 Taler Vergütung, wovon 17 Taler durch den Schatzmeister des Banners, und 13 Taler durch den HBV ausgezahlt werden.
4 Reservisten und Ratsmitglieder im Armeedienst ( Hauptmann, Feldrichter, Marschall, Graf und ähnlich) erhalten keinen Sold von der Armee es sei denn sie haben zusätzliche Posten in der Armee. Dort würden sie aber nur als normale Armeeangehörige besoldet werden.
5 Armeekundige erhalten für Ihre Tätigkeit bei einem Banner folgende Vergütung:

5 - 10 Punkte = je 5 Punkte 10 Taler
15 - 20 Punkte = je 5 Punkte 7 Taler
25 - 30 Punkte = je 5 Punkte 5,75 Taler
ab 35 Punkte = je 5 Punkte 5,50 Taler


Soldausfall
Wenn der Oberste Feldrichter auf Reisen ist, bzw. nicht in einem Dorf ist, kann er keinen Sold auszahlen. Ebenso kann es zu Geldtransfer-verzögerungen/-ausfällen vom Vogt zum Marschall, bzw. Marschall zum Obersten Feldrichter geben. Der Sold wird dann bei der nächsten gelegenheit nachgezahlt.
Ritter Mandrall von Maganbrand
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-Stv. Armeeführer
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