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8. Buch - Die Armeestruktur

So 19. Apr 2009, 00:54

8. Buch - Armeestrucktur WARUNUNG: Sehr veraltet!! Beinhaltet viele falsche Informationen

Struktur der Armee
Organe des Rates

Unser Oberster Dienstherr ist der Markgraf (Regent), der dem Kaiser untersteht.
- Dem Regenten obliegt die Zivile Führung der Armee
- Er kann jeder Zeit Alarm und Einsätze anordnen

Neben dem Regenten gibt es noch drei weitere gewählte Mitglieder des Rates, die für die Armee zuständig sind:

Der Hauptmann
- Er ist das Bindeglied Zwischen dem Rat und den Militärs
- Er Befehligt den Armeeführer
- Ist Kommandeur der Streitkräfte und Befehligt diese
- Wie der Regent kann er jeder Zeit Einsätze und Alarme auslösen.
- Er Genehmigt z.B. Patrouillen.

Der Feldrichter
- organisiert die Verteidigung der Ortschaften (Dörfer / Städte), indem er Gendarmen rekrutiert
- Das Rekrutieren der „Korps-Kommandanten“ („Chefgendarmen”) ist eine Vertrauensangelegenheit
=> die entsprechenden Personen werden auf direktem Weg angesprochen
- Feldrichter bestimmt die Zahl und die Eignungsvoraussetzungen der einzustellenden Soldaten (Gendarmen)
- bestimmt Gehalt, und zahlt es aus.
=> Zahlung geschieht einmalig, zu einem Zeitpunkt, den der Feldrichter festlegt
- erhält Informationen über Bewegungen und Aktionen der Gendarmerien, solange diese Gruppen innerhalb der Provinz grenzen bleiben


Der Marschall
Verwalter der Streitkräfte.
- kann Waffen kaufen und verkaufen und Mandate übertragen (nützlich für Armeen / Banner)
- Und letztlich ist er es, der dem Feldrichter Kredit gewährt
=> Kredit für de Auszahlung des Soldes
=> kann ebenfalls die Geldsumme sehen, die in den Kisten des Feldrichters sind

Organe des Militärs


Die Militärische Führung obliegt dem Armeeführer.
- Wie der Regent kann er jeder Zeit Einsätze und Alarme auslösen.
- Ihm obliegt die Einsatzeinteilung der Trupps.

Der Armeestab, also die gesammte Führung besteht somit aus
-dem Grafen
-dem Hauptmann
-dem Armeeführer
-und den jeweiligen Stadtkommandanten.

Die Armeestab ist die gesammte Armeeführung. Sie muss die Städteverteidigung, die Landesverteidigung und eben alles, was zu den Aufgaben der Armee gehört organisieren. Ebenso müssen sie bei Unstimmigkeiten zwischen den Soldaten einschreiten. Für dies sind zuständig: Die Stadtkommandante, dann der Armeeführer. Wenn das Problem größer ist, muss der Hautmann einschreiten, und dann der Graf als höchste Instanz

Weitere Sonderposten in der Armee:

Sicherheitsoffizier

Dieser kümmert sich um die Sicherheit innerhalb der Kaserne, ist also Ansprechpartner bezüglich :
-Zugangsrechten
-Kasernenstruktur
-Internen Truppenangelegenheiten bsw Streitigkeiten, oder Unstimmigkeiten innerhalb der Truppe.
-Gegenspionage
-Sicherheit in der Armee

Er untersteht in seiner Tätigkeit ausschließlich dem Hauptmann und damit natürlich auch dem Markgrafen. Sein Tätigkeitsbereich schneidet sich nicht mit dem des Armeeführers, daher hat dieser auch keinen direkten Einfluss, oder ein Befehlsrecht über diese Position. Über den Soldaten an sich, der diese Position ausfüllt, hat er aber wie über jeden anderen Befehlsgewalt.

Ausbildungssoffizier
Der Ausbilder ist für die Grundlegende Einführung der Rekruten in die Armee verantwortlich. Er muss den Rekruten das Wissen vermitteln, wie die Armee aufgebaut ist, was die Soldaten zun haben, und was es alles mit dem "Beruf" Soldat auf sich hat.

Sonderfälle bei Ausfall von Befehlsträgern:

Falls Regent, Hauptmann und Armeeführer ausfallen übernimmt Vogt die Armee, falls auch der ausfällt Marschall, fällt er auch aus, Feldrichter, fällt der aus - Rang-höchster Stadtkommandant oder Bannerführer. danach weiter nach Dienstgrad.

So 19. Apr 2009, 00:54

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