Teilnehmer in Lanze: Ratsmitglieder und Begleiter
Gültig ab: 19.04.1457
Dauer der Genehmigung: bis Ende der Ratsperiode
Reiseroute und -ziel: Territorium der Markgrafschaft Baden
Grund: Politische Geschäfte
Erläuterung: Die Ratsmitglieder müssen regelmäßig und teilweise kurzfristig reisen, um Ihren Aufgaben nachkommen zu können. Sie haben daher eine zeitlich nur hinsichtlich ihrer Ratsperiode eingeschränkte Lanzengenehmigung. Nachfragen sind nur erforderlich, wenn (obwohl unwahrscheinlich) den Lanzen gesuchte oder verdächtige Personen angehören.

Genehmigt!
