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Lanzengenehmigungen in den Provinzen des DKR

Verfasst: Mi 26. Aug 2009, 17:25
von Warsling
Augsburg
- die Lanze muss Ingame beim Hauptmann, Regent oder Armeekommandanten gemeldet werden
- wird nicht innerhalb von 24 Stunden widersprochen gilt sie als genehmigt

Baden
- keine Lanzengenehmigungen
- Verbot einzelner Lanzen durch Regent, Hauptmann, Armeeführer oder Stadtkommandant möglich, sofern erforderlich

Bayern
- keine Lanzengenehmigungen
- Regent oder Marschall erteilen schriftlich Verbot militärischer Vereinigungen wenn erforderlich
- Im Kriegsfall Lanzengenehmigung über Hauptmann und Armeeführer

Mainz
- keine Lanzengenehmigung

Nürnberg
- keine Lanzengenehmigungen
- gezielte Bitte um Auflösung wenn erforderlich

Österreich
- Genehmigungspflicht durch Erzherzog oder Hauptmann
- Unterzeichnung eines Schwurs zur Achtung der Gesetze

Steiermark
- keine Lanzengenehmigungen
- steirischer Kronrat und Armeeführung dürfen schriftliche Verbote erteilen wenn erforderlich

Württemberg
- Lanze anmelden mit Route bei Hauptmann oder Graf
- Genehmigung ist dann automatisch erteilt
- im Einzelfall teilen Graf oder Hauptmann brieflich mit, wenn Lanze nicht genehmigt wird


Quelle: Reichsarmeekaserne
Stand: 26.8.09

Verfasst: Mi 26. Aug 2009, 17:25
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